Menschen mit ganz unterschiedlichen schweren Erkrankungen werden in der lebensbedrohlichen Phase auf einer Intensivstation behandelt und versorgt. Wenn der gesundheitliche Zustand stabilisiert werden konnte, folgt in der Regel eine Verlegung in eine geeignete und auf das Krankheitsbild spezialisierten Rehaeinrichtung. Leider kommt es nicht immer zu einer vollen Genesung und der Patient ist austherapiert – es bleibt bei einer Intensivpflicht. Diese wird geprüft und bestätigt durch den MDK, den medizinischen Dienst der Krankenkassen.
Eine 24-stündige außerklinische Intensivpflege erfolgt meistens in einer ambulanten Intensivwohngemeinschaft oder in der häuslichen Umgebung, was häufig mit nicht unerheblichen Umbaumaßnahmen verbunden ist.